Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hat am 14. Februar 2025 Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Frankfurt hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 4. März 2025 eröffnet (Az.: 810 IN 212/25 D-77). Die Insolvenz trifft insbesondere auch Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Rücklagen von diversen Hausverwaltungen in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH gesteckt haben.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden Erhaltungsrücklagen, damit ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wenn Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum anfallen. Nach dem WEG-Gesetz müssen die Rücklagen mündelsicher angelegt werden und das Geld muss auch kurzfristig zur Verfügung stehen, wenn es benötigt wird. „Ob die Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH geeignet waren, um die Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaften sicher anzulegen, darf angezweifelt werden“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Die DR Deutsche Rücklagen GmbH versicherte auf ihrer Webseite zwar, dass die Anleihen besonders sicher und renditestark seien. Die Realität sah vermutlich aber anders aus. Denn die Deutsche Rücklagen hat das Geld der Anleger offenbar dazu genutzt, um Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträger finanziell zu unterstützen und hat ihnen sog. „partiarische Darlehen" angeboten. Da sie für dieses Kreditgeschäft nicht die Erlaubnis der BaFin hatte, hat die Finanzaufsicht der DR Deutsche Rücklagen am 21. März 2024 die Einstellung und Abwicklung ihres Kreditgeschäfts aufgegeben. „Abgesehen davon sind partiarische Darlehen risikoreich. Eine Beteiligung an den Anleihen dürfte daher keineswegs mündelsicher gewesen sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Einen Monat zuvor hatte die BaFin bereits eine Warnmeldung veröffentlicht, weil die Gesellschaft ihre „Rücklagen Anleihe 2026“ offenbar ohne den erforderlichen und von der Finanzaufsicht genehmigten Wertpapierprospekt öffentlich angeboten hat.
Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Es gab also Warnzeichen, die die Hausverwaltungen hätten erkennen können.“ Als die DR Deutsche Rücklagen im Dezember 2024 fällige Zahlungen an die Anleger nicht mehr leisten konnte, wurde das Risiko umso sichtbarer.
Um die Anleihebedingen ihrer Anleihen „DR Rücklagen Anleihe 2026“, „DR Rücklagen Anleihe 2029“ und „DR Rücklagen Anleihe 2031“ zu ändern, hatte die DR Deutsche Rücklagen GmbH für den 13. Februar 2025 noch eine Gläubigerversammlung anberaumt. Da es nicht genug Anmeldungen für die Versammlung gab, fand sie allerdings nicht statt. Am nächsten Tag folgte der Insolvenzantrag der DR Deutsche Rücklagen.
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen nach der Insolvenz um ihre Rücklagen fürchten. Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, haben sie verschiedene Möglichkeiten. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ihre Forderungen vollauf zu bedienen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren können den Wohnungseigentümergemeinschaften auch Ansprüche auf Schadenersatz entstanden sein. „Forderungen können gegen die Hausverwaltungen entstanden sein, wenn sie die Rücklagen nicht mündelsicher angelegt und ohne Wissen der Anleger in riskante Anleihen gesteckt haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Schadenersatzansprüche können zudem gegenüber Anlageberatern bestehen. Diese hätten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/